AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Inhalt des Onlineangebotes
Die Valensina GmbH übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Schadensersatzansprüche gegen die Valensina GmbH aufgrund von Schadensereignissen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung dargebotener fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen der Valensina GmbH verursacht wurden, sind ausgeschlossen, sofern nicht im Einzelfall durch eine der Valensina GmbH zuzurechnende schuldhafte Pflichtverletzung eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit verursacht wurde.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Valensina GmbH behält sich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen.


2. Verweise und Links
Bei direkten und indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Valensina GmbH liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die Valensina GmbH von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die Valensina GmbH erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat die Valensina GmbH keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von der Valensina GmbH eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.


3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Die Valensina GmbH ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!
Das Copyright für veröffentlichte, von der Valensina GmbH selbst erstellte Seiten bleibt allein bei der Valensina GmbH. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Valensina GmbH nicht gestattet.


4. Fotocredits
Panthermedia_A10417719, Viktor - Fotolia.com, Ekaterina Fribus - Fotolia.com, Barbara Pheby - Fotolia.com, M&S Fotodesign - Fotolia.com, Christian Jung - Fotolia.com, Andrea Wilhelm - Fotolia.com, angelo.gi - Fotolia.com, M. Schuppich - Fotolia.com

 

EINKAUFSBEDINGUNGEN


1. Allgemeines
1. Für unsere Bestellungen gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, unsere Einkaufsbedingungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von unsern Einkaufsbedingungen abweichende Verkaufs- und Lieferungsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Lieferanten zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.


2. Schriftverkehr
Schriftliche Mitteilungen an unsere Geschäftspartner gelten als nach dem gewöhnlichen Postlauf zugegangen, wenn sie unter der uns zuletzt bekannt gewordenen Anschrift abgesandt worden sind; ihre Absendung gilt als nachgewiesen, wenn sich ein abgezeichneter Durchschlag in unserem Besitz befindet.


3. Preise
Die vereinbarten Preise gelten als Festpreis frei Empfangsstation einschließlich Verpackung.


4. Versand
Jede Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, oder es ist am Abgangstage der Sendung eine Versandanzeige in zweifacher Ausfertigung zu übersenden. Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen exakt unsere Bestellnummer anzugeben; unterlässt er dies, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung unvermeidlich, für die wir nicht einzustehen haben. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware hat der Lieferant zu tragen.


5. Rechnungserteilung und Zahlungen
Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese – entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung –die dort ausgewiesene Bestellnummer angeben; für alle Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich.
Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto.


6. Gewährleistung
1. Wir werden die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen prüfen. Die Rüge offener Mängel ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 8 Arbeitstagen beim Lieferanten eingeht. Bei versteckten Mängeln gilt eine Frist von 8 Arbeitstagen nach deren Entdeckung.

2. Soweit ein Fehler vorliegt, oder der Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung erforderliche Aufwendungen zu tragen. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mangelbeseitigung oder Ersatzbeschaffungen selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen, wenn Gefahr in Verzug ist ider besondere Eilbedürftigkeit besteht. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen uns ungekürzt zu.

3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.

4. Als vertragliche Grundlage für Bauleistungen gelten die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ (DIN1961) und die entsprechenden „Allgemeinen Technischen Vorschriften“ (DIN18300 – 18384) der Verdingungsordnung für Bauleistungen – VOB-.

Danach können wir insb. Minderung der Vergütung verlangen, wenn dem Vertragspartner die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde, und er sie deshalb verweigert.


7. Eigenschaften von technischen Arbeitsmitteln
Bei technischen Arbeitsmitteln muss der Lieferumfang den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den technischen Normen oder Regeln der Technik, der Sicherheitstechnik, der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften insb. Gem. §120 e und 139 h Gewerbeordnung (GewO); den Unfallverhütungs-vorschriften der gesetzlichen Unfallverhütung und den aufgrund der §§ 3, 4 Abs. 1,2 Gesetz über technische Arbeitsmittel entsprechen.


8. Liefertermin
Der in der Bestellung angegebene Liefertermin ist bindend. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.


9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware wird mit der Zahlung unser Eigentum. Verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalte des Lieferanten erkennen wir nicht an.
Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an einer neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache zu den anderen verarbeitenden Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.
Lieferungen durch Dritte bedürfen unserer ausdrücklichen Einwilligung.


10. Abtretung
Forderungen gegen uns dürfen nur mit unserem schriftlichen Einverständnis abgetreten werden.


11. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns gesetzlichen Umfang zu. Der Lieferant darf nur mit den von uns ausdrücklich anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen.


12. Urheberrecht und Geheimhaltung
Alle von uns zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Berechnungen usw. bleiben unser Eigentum und sind nach Erledigung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Unterlagen aller Art, die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen, sind strikt geheim zu halten. Dritte dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung des Vertrages. Vom Lieferanten auftragsgemäß gefertigte Entwürfe und Klischees gehen ohne besondere Vergütung unter Übertragung des Urheberrechtes in unser Eigentum über.
Der Lieferant garantiert, dass durch Lieferung und Benutzung der bestellten Ware keine Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Sobald eine Schutzrechtsverletzung dem Lieferanten gegenüber von dritter Seite behauptet wird, ist er verpflichtet, uns unverzüglich Nachricht zu geben.


13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit sich aus einer Vereinbarung mit dem Lieferanten nichts Anderes ergibt, ist Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen der von uns angegebene Lieferort; für die Zahlung ist ausschließlich Vechta Erfüllungsort. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Vechta vereinbart. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Die Anwendung des einheitlichen UN – Kaufrechtes oder sonstiger Konventionen ist ausgeschlossen.


14. Teilnichtigkeit
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Liefervertrages nicht berührt.

 

VERKAUFS-,LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER FIRMEN

Valensina GmbH, Ruckes 90, 41238 Mönchengladbach
Wolfra Bayrische Natursaft Kelterei GmbH, Justus-von-Liebig-Straße 8, 85435 Erding


1. Angebot und Annahme
Unsere Angebote sind freibleibend, ihnen liegen stets unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde, die der Käufer mit Auftragserteilung anerkennt. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers, bedürfen ausdrücklich unserer schriftlichen Anerkennung.
Die Annahme des Auftrags erfolgt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung. Wenn der Käufer nicht unverzüglich widerspricht, dürfen wir Aufträge auch teilweise annehmen und ausführen.


2. Lieferung
Angegebene Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Lieferverzug sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Wir behalten uns vor, Nachbestellungen erst dann auszuführen, wenn alle vorausgehenden Lieferungen bezahlt sind, auch wenn Zahlungsfristen noch nicht abgelaufen sind.


3. Preise, Verpackung und Fracht
Alle Preise sind freibleibend und schließen die Verpackung ein. Die Lieferung erfolgt frei Haus. Selbstabholer haben keinen Anspruch auf Frachtvergütung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach unseren am Tage der Lieferung gültigen Preislisten. Sofern nicht anders vereinbart, enthalten diese auch die Entsorgungsgebühr für die Produktverpackung (DSD-Gebühr).


4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Im Falle des Verzugs sind die Zinsen höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Die Annahme von Wechseln ist ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen. Gegen unsere Rechnungsforderungen sind Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte nur mit solchen Ansprüchen zulässig, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.


5. Leergut und Paletten
Leergut wird leih- bzw. darlehensweise überlassen. Es wird mit den in der gültigen Preisliste angegebenen Preisen pro Flasche und Kiste in Rechnung gestellt. Die Regulierung des Pfandes ist mit der Bezahlung der gelieferten Ware vorzunehmen. Die Rücklieferung des Leergutes hat Zug um Zug zu erfolgen. Bei Rücklieferung nehmen wir eine Rückvergütung in Höhe der bei Lieferung gültigen Preisliste, höchstens aber in Höhe des von uns in den letzten sechs Wochen vor der jeweiligen Rücklieferung berechneten Gesamtpfandes vor. Wir sind nicht verpflichtet, mehr Leergut zurückzunehmen, als wir laut Rechnungen geliefert haben.
Bei Lieferung auf Paletten hat der Käufer die Anzahl der empfangenen Paletten unterschriftlich zu bestätigen. Er ist zur Rückgabe der gelieferten oder gleichwertiger Paletten verpflichtet. Ist er zur Rückgabe nicht in der Lage oder kommt er bei Verzug trotz Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung der Verpflichtung zur Rückgabe nicht nach, hat er Schadensersatz in Höhe des jeweiligen Einkaufspreises für nicht zurückgegebene Paletten zu leisten.


6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und Verpackung bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Käufer zustehenden Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und gleich aus welchem Rechtsgrund unser alleiniges Eigentum. Solange die Ware und die Verpackung unser Eigentum ist, darf der Käufer sie nur im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Der Käufer hat bei Verwendung der gelieferten Ware Schutzrechte Dritter zu beachten.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er uns hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung/Verbindung – zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.
Der Verkäufer ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der ihm gehörenden Gegenstände zu verlangen, insbesondere die Rechte auf Aussonderung oder Abtretung des Anspruchs auf die Gegenleistung im Insolvenzverfahren geltend zu machen, wenn die Erfüllung seiner Forderungen durch den Käufer gefährdet ist, insbesondere über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder sich dessen Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändungen der Liefergegenstände durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmungen der Vorbehaltsware oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Rechte des Verkäufers hat der Käufer ihn unverzüglich zu benachrichtigen und in Abstimmung mit ihm alles Erforderliche zu tun, um die Gefährdung abzuwenden. Soweit es zum Schutz der Vorbehaltsware angezeigt ist, hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers Ansprüche an ihn abzutreten. Der Käufer ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten – einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten – verpflichtet, die dem Verkäufer durch die Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.


7. Gefahr
Die Gefahr geht mit Verlassen der Ware aus unserem Auslieferungslager, bei Selbstabholung mit Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über und zwar auch bei Teillieferungen. Eine Versicherung der Ware durch uns erfolgt nicht.


8. Gewährleistung
Der Käufer ist zur unverzüglichen Untersuchung der Ware verpflichtet und hat Mängelrügen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu erheben. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir Gewähr für den mangelhaften Teil der gelieferten Ware durch Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Erst nach Fehlschlagen unserer Nacherfüllung kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder aus Gründen der Gewährleistung ist ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist gegenüber gewerblichen Abnehmern beträgt 12 Monate ab Übergabe der Ware; Rückgriffsansprüche des Käufers gemäß §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.


9. Haftung
Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes geregelt ist, kann der Käufer Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, nur geltend machen, sofern der von uns verursachte Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruht; bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer sonstigen Erfüllungsgehilfen und bei gewöhnlicher Fahrlässigkeit sind Schadensersatzansprüche unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt ausgeschlossen.


10. Datenschutz
Alle Daten werden gemäß den Datenschutzgesetzen und anderer gesetzlicher Bestimmungen und Vorschriften elektronisch und/oder manuell gespeichert/aufbewahrt. Soweit zur Geschäftsabwicklung oder nach anderen Gesetzen und Vorschriften notwendig, geben wir die Daten, oder Teile davon, auch an Dritte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften weiter.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich ergebenden Rechte und Pflichten aus Lieferverträgen mit der Valensina GmbH ist Mönchengladbach. Erfüllungsort für die entsprechenden Rechte und Pflichten aus Lieferverträgen mit der Wolfra Bayrische Natursaft Kelterei GmbH ist Erding.
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich deutschem Recht, insbesondere dem BGB und dem HGB. Gerichtsstand ist Mönchengladbach.


12. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Schriftlich getroffene Sondervereinbarungen gehen den vorstehenden Bedingungen vor.
Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte und müssen zu ihrer Wirksamkeit nicht jedes Mal gesondert bestätigt oder zum Gegenstand des Vertrages gemacht werden.



Stand der Bedingungen: 31.05.2017